Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Jede Schwangerschaft bringt Veränderungen mit sich. Neue Fragen, Gefühle und Aufgaben stellen sich.

Lassen Sie sich von Fachfrauen der Schwangerenberatungsstellen online beraten. Die Beratung ist kostenlos, anonym und unabhängig von Ihrer religiösen und kulturellen Zugehörigkeit.

Wir beraten Sie vor und nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes und

  • zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft
  • zu familiären und partnerschaftlichen Themen die durch die Schwangerschaft entstehen
  • wenn Sie sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden (Beratungsschein)
  • zu Themen wie Verhütung, Sexualität und Familienplanung
  • vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen und bei Risikoschwangerschaften
  • bei unerfülltem Kinderwunsch
  • nach Schwangerschaftsabbruch und bei Fehl- und Todgeburt
  • unterstützen Sie und Ihre Angehörige beim Beantragen finanzieller Hilfen, sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Beraterinnen sind Ansprechpartnerinnen für rechtliche, finanzielle und pädagogische Informationen.

Bei allen Ihren Fragen und Anliegen können Sie uns gerne eine Nachricht schreiben. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Zusätzlich berät Sie die PUA Fachstelle für Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin zu allen Fragen rund um vorgeburtliche Untersuchungen, auffällige Pränataldiagnostische Befunde, das Leben mit einem behinderten Kind und dem Thema Kinderwunsch.

Können Sie in Ihrem Landkreis kein Onlineberatungsangebot der Diakonie finden?

Hier finden Sie eine Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Ihrer Nähe, mit der Sie per Telefon oder E-Mail in Kontakt treten können.

Eine Beratungsstelle in ihrer Nähe

Allgemeine Fragen zur Online-Beratung

Wir begleiten Sie als Ratsuchende vor, während und nach der Schwangerschaft und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Unsere Beratung umfasst Informationen zu finanziellen Hilfen, sozialrechtlichen Themen, Entlastung im Alltag, Kinderbetreuung, Beruf und Familie.

Sind Sie alleinlebend, in einer schwierigen Partnerschaft, fühlen sich überfordert, dann erfahren Sie Rat und Hilfe in einer Schwangerenberatungsstelle.

Unsere Beratung ist kostenfrei, auf Wunsch anonym und auch für Partner*innen oder nahe Angehörige.

Sie sind schwanger. Das Gefühlskarussell dreht sich. Die Schwangerschaftsberatung unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer Fragen. In einem geschützten Rahmen haben Sie die Möglichkeit für sich eine gute eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Wir beraten ergebnisoffen und unabhängig von Religion und Kultur.

Nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung erhalten Sie auf Wunsch den erforderlichen Beratungsschein. Wir begleiten Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch.

https://www.diakonie-wuerttemberg.de/landkreis-und-kirchenbezirksdiakonie-existenzsicherung/frauen/schwangeren-und-schwangerschaftskonfliktberatung

Vorgeburtliche Untersuchungen können viele Fragen auslösen und Sie vor schwierige Entscheidungen stellen:

  • Was wollen wir wissen über unser Kind?
  • Welche Untersuchungen wollen wir in Anspruch nehmen?
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es nach einem auffälligen Befund?
  • Was würde es für uns bedeuten, wenn unser Kind eine Behinderung oder Krankheit hätte?

Wir informieren Sie über die Untersuchungen, beraten Sie bei einem auffälligen Befund und helfen Ihnen, Ihren eigenen Weg zu finden.

Wenn Sie die PUA Fachstelle für Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin kontaktieren möchten (Termine oder E-Mail Beratung), wählen Sie unter „Filter“ die PUA – Fachstelle aus.

https://www.diakonie-wuerttemberg.de/landkreis-und-kirchenbezirksdiakonie-existenzsicherung/frauen/pua und www.schwanger-info.de

Gerne beraten wir Sie bei Fagen zu geeigneten Verhütungsmöglichkeiten, zu Sexualität während und nach einer Schwangerschaft, in den Wechseljahren und/oder nach der Menopause. Das Beratungsangebot der Diakonie können Sie jeder Zeit in Anspruch nehmen, auch wenn Sie nicht schwanger sind.

Sie wünschen sich ein Kind. Die erhoffte Schwangerschaft lässt auf sich warten. Sie stellen sich Fragen wie

  • Haben wir etwas falsch gemacht?
  • Sollen wir eine Kinderwunsch-Behandlung versuchen?
  • Können wir uns ein Leben ohne ein eigenes Kind vorstellen?

Eine Beratung kann dazu beitragen Klarheit in dieser Situation zu gewinnen und/oder Sie über Möglichkeiten der Familiengründung wie Adoption oder Pflegschaft zu informieren. Bei Bedarf kann zu weiterführenden Angeboten/ Stellen vermittelt werden.

 

Mitarbeitende in der Schwangerschaftsberatung beraten Sie individuell zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, die für Ihre Situation passend und möglich sind.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen.

Finanzielle Hilfen sind über die Landesstiftung „Familie in Not“ möglich.

https://www.kvjs.de/soziales/sonstige-hilfen/stiftung-familie-in-not/

Gibt es für Sie keine öffentlichen Unterstützungsmöglichkeiten, haben Mitarbeitende der Diakonie zusätzlich einen Diakoniefonds.

 

Gerne beraten wir Sie nach der Geburt Ihres Kindes zu Fragen Ihrer finanziellen Situation und unterstützen Sie bei der Beantragung von staatlichen Leistungen wie z.B. Mutterschaftsgeld für Frauen im Arbeitsverhältnis https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick/

  • Elterngeld

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

https://www.l-bank.de/artikel/allgemein/familienfoerderung/hilfe-bereich/grundlagen_uebersichtsseite.html

 

Die Beratung umfasst gesetzliche und sozialrechtliche Informationen. Sie werden bei der Beantragung von konkreten Hilfen und staatlichen Leistungen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, etc.) sowie bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen (z.B.Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Unterhaltsvorschuss, etc.) und zu Fragen zur Alltagsbewältigung unterstützt. Weitere Beratungsthemen sind z.B.:

  • Rechte als Schwangere
  • mit einem Kind am Arbeitsplatz
  • Unterstützung von Alleinerziehenden
  • Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, etc.

 www.familienportal.de  

 

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern bleibt beim Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Geschiedene Väter erhalten in der Regel automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Vater und Mutter können gemeinsam, möglichst vor der Geburt beim Jugendamt mit der Anerkennung der Vaterschaft erklären, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen. https://www.service-bw.de/web/guest/trefferliste/-/trefferliste/q-Sorgerecht

 

Sie sind schwanger und keiner darf es erfahren?

Sollen oder wollen Sie Ihre Schwangerschaft geheim halten, beraten und begleiten wir Sie im gesamten Prozess vertraulich bis zur Vertraulichen Geburt.

Bei uns finden Sie kompetente und einfühlsame Gesprächspartnerinnen, die für Sie da sind, auf Wunsch auch nach der Geburt.

Weitere Informationen zur Vertraulichen Geburt unter

www.geburt-vertraulich.de

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/hilfetelefon-schwangere-in-not/